Angesichts der Tatsache, dass unser aller Überleben von der biologischen Vielfalt abhängt, sollen europäische Rechtsvorschriften dazu beitragen, Ökosysteme und Lebensräume in der Europäischen Union besser zu schützen.
Als Teil des 2020 verabschiedeten Europäischen Green Deals ist das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur das erste seiner Art in Europa, das den gesamten Kontinent abdeckt. 80% der natürlichen Lebensräume in Europa befinden sich in einem schlechten Zustand. Das vorgeschlagene Naturwiederherstellungsgesetz kann jedoch dazu beitragen, Ökosysteme, Lebensräume und Artenvielfalt wiederherzustellen und somit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der EU und internationaler Verpflichtungen zu leisten.
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur enthält verbindliche Zielvorgaben, wonach bis 2030 mindestens 20% der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt und geschützt werden müssen. Zu den spezifischen Zielen des Gesetzes gehören:
Die EU-Mitgliedstaaten müssen nationale Pläne mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung der EU-weiten Ziele aufstellen. Einige Ziele können jedoch im Falle außergewöhnlicher Umstände, z. B. einer schweren wirtschaftlichen Rezession oder größeren Störungen der landwirtschaftlichen Produktion, verschoben werden.
Das Europäische Parlament und der Rat haben zuletzt eine Einigung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erzielt und müssen die Verordnung nun förmlich annehmen. Die Mitgliedsstaaten haben nach Inkrafttreten des Gesetzes zwei Jahre Zeit, ihren ersten Plan zur Wiederherstellung der Natur bei der Kommission einzureichen.
Der Europäische Green Deal, der die Grundlage für das Naturwiederherstellungsgesetz bildet, ist eine weitreichende politische Initiative, die die Europäische Kommission 2019 ins Leben gerufen hat, um die EU bis 2050 klimaneutral zu machen, und die einige wichtige Auswirkungen auf die Biodiversitätspolitik hat.
Eine Schlüsselkomponente des Europäischen Green Deals ist die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die spezifische Ziele und Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa festlegt:
Unter Offenlegung der biologischen Vielfalt versteht man die Berichterstattung von Unternehmen darüber, wie sich ihre Geschäftstätigkeit und ihre Lieferketten auf die biologische Vielfalt auswirken mit dem Ziel, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu schaffen.
Die Offenlegung kann auf vielerlei Weise erfolgen, z. B.:
Die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) hat eine Reihe von Offenlegungsempfehlungen und Leitlinien für Unternehmen entwickelt, um über Abhängigkeiten, Auswirkungen, Risiken und Chancen unternehmerischer Tätigkeiten auf die Natur zu berichten und entsprechende Handlungen zu unternehmen. Die Empfehlungen sind um vier Säulen herum aufgebaut (Governance, Strategie, Risiko- und Wirkungsmanagement sowie Kennzahlen und Ziele) und stehen im Einklang mit der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und dem International Sustainability Standards Board (ISSB). Auch wenn es sich hierbei nur um eine Reihe von Empfehlungen handelt, ist die Erwartung, dass die Offenlegung in Zukunft, wie bei der TCFD, für die entsprechenden Unternehmen obligatorisch wird.
Kürzlich hat Frankreich als Teil seiner Biodiversitätsstrategie ein Gesetz zur Offenlegung der biologischen Vielfalt in Unternehmen verabschiedet, das als Artikel 29 des Energie- und Klimagesetzes bekannt ist und französische Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern (10.000 weltweit) verpflichtet, ab 2023 Pläne zur Überwachung der biologischen Vielfalt zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese Pläne müssen Folgendes beinhalten:
Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen führt zu einer Geldstrafe von bis zu 10 Millionen Euro, je nach Gewinn des Unternehmens, und ermöglicht auch Haftungsansprüche für die daraus resultierenden Schäden an der biologischen Vielfalt.
Frankreich ist zwar die erste große Volkswirtschaft, die eine Berichterstattung über die biologische Vielfalt vorschreibt, aber das bedeutet nicht, dass andere EU-Länder und Länder weltweit keine Offenlegungspflichten haben, die sich auf die biologische Vielfalt auswirken.
In Deutschland gibt es beispielsweise das Gesetz über die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (Supply Chain Due Diligence Act), das die Prüfung und Offenlegung von Biodiversitätsrisiken in den Lieferketten von Unternehmen vorschreibt. Außerdem hat das Vereinigte Königreich vor kurzem klimabezogene Finanzinformationen für mehr als 1.300 der größten im Vereinigten Königreich registrierten Unternehmen und Finanzinstitute verbindlich vorgeschrieben, nachdem es die von der „Task Force on Climate-related Financial Disclosures Framework“ aufgestellten Anforderungen übernommen hatte.
Wir hoffen, dass GRESB und die Green Building-Zertifizierungssysteme (z. B. LEED®) mit der Zunahme der Empfehlungen für naturnahe Gebäude und Infrastrukturen in Zukunft eine wichtige Rolle beim Schutz und bei der Verbesserung von Biodiversität spielen werden. Die GRESB-Bewertung und Green Building-Zertifizierungen können nicht nur die Aufmerksamkeit auf das Problem des Verlusts der biologischen Vielfalt in der Branche lenken und die Priorität ihres Schutzes hervorheben, sondern auch dazu beitragen, dass Unternehmen und ihre Projekte zur Quantifizierung, Berichterstattung und Verbesserung ihrer Leistungen im Bereich der biologischen Vielfalt verpflichtet werden.
Durch das Einbeziehen biologischer Vielfalt in die Baubranche kann ein positiver Netzwerkeffekt in bebauten Gebieten entstehen. Durch zunehmende Bestrebungen, Nachhaltigkeitsaspekte in Bauprozesse einzubeziehen, kann dies dazu führen, dass Gesamtgrünflächen und die Vernetzung von Lebensräumen zunehmen und somit die gesamte Biodiversität positiv beeinflusst wird.
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit (z. B. verfehltes Ziel der EU, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, und unterschiedliche Umsetzungen des Natura-2000-Networks in den einzelnen Ländern in Bezug auf Umfang, Verwaltung und Finanzierung) zeigen, dass die Ziele für die biologische Vielfalt ohne ausreichende Umsetzung, Finanzierung, Überwachung und Einbeziehung der Interessengruppen nicht erreicht werden können. Die Krisen, mit denen die biologische Vielfalt in Europa und weltweit konfrontiert ist, nehmen zu. Der Umfang der Schutzgebiete, die Qualität dieser Gebiete, der Umfang der wiederhergestellten einheimischen Ökosysteme und die Anreize für eine regenerative Landwirtschaft müssen in den kommenden Jahren verbessert werden, um den Verlust von Biodiversität zu stoppen (UN-Bericht "Global Biodiversity Outlook").
Idealerweise werden wir in Zukunft (zumindest in Europa) eine stärkere Beteiligung und ein größeres Engagement bei Rechtsvorschriften wie dem Europäischen Green Deal, dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur oder anderen Vorschlägen sehen, die dazu führen, dass verlorene Biodiversität wiederhergestellt werden kann.
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