Aus zwei mach eins – Welche Vorteile die Verschmelzung der KFW- und BAFA-Förderprogramme für Sie birgt

Erst 2020 wurde die Förderung von KfW und BAFA für energetische Sanierungen und energieeffizienten Neubauten im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 überarbeitet. Jetzt wurde ein neues Programm von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ins Leben gerufen.

KFW- und BAFA-Förderungen verschmelzen

Die neue Förderung ersetzt die KFW- und BAFA-Förderprogramme zum Juli 2021. Beides wird dann in der BEG neu strukturiert und zusammengefasst. Diese gilt ebenso für alle Wohngebäude, wie z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime sowie für alle Nichtwohngebäude, wie z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Viele gute Nachrichten

Die gute Nachricht ist, dass zum einen das Antragsverfahren deutlich vereinfacht wird und die Förderbeiträge für besonders nachhaltige und energieeffiziente Gebäude bzw. Technologien steigen. Zum anderen wird es nur noch ein zentrales Anfrageformular geben.

Vereinfachung in zwei Schritten

Im BEG wurden jetzt die bisher 10 Förderprogramme zu drei Programmen zusammengefasst: die Vollsanierung und der Neubau von Wohngebäuden (BEG WG), von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sowie die Sanierung von Wohngebäuden mit Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Die Umstellung findet in mehreren Schritten statt. Für jedes Programm besteht jeweils eine Fördervariante durch Kredit mit Tilgungszuschuss oder durch einen Zuschuss.

* Bis 30.06.2021 KfW 152, ab 01.07.2021 BEG EM Kreditförderung der KfW; ** Wird ab 2023 vom BAFA übernommen
* Until 30.06.2021 KFW 152, from 01.07.2021 BEG EM loan promotion by KFW;
** Will be taken over by BAFA as of 2023
Im BEG EM werden verschiedene Bauteile zu unterschiedlichen Konditionen gefördert. Hier finden Sie einen Auszug:

Förderung für Baubegleitung und Energieberatung

Mit dem BEG EM wurde zum 01.01.2021 auch eine Förderung für Fachplanung und Baubegleitung für Beratungskosten in Höhe von bis zu 10.000 Euro eingeführt.

Die Förderung einer Baubegleitung liegt bei 50 Prozent der förderfähigen Kosten, also bei maximal 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 2.000 Euro pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser, maximal jedoch 20.000 Euro insgesamt.

Wie die Rechnung aufgehen kann, zeigt das folgende Beispiel:

Die bisherige Förderung für die Sanierung eines Hauses auf Effizienzhaus-Standard 55 betrug 40 Prozent der Kosten bzw. der Kreditsumme, also maximal 48.000 Euro. Wen dieses Gebäude 55 Prozent oder mehr des Energiebedarfs zur Erzeugung von Wärme oder Kälte mit erneuerbaren Energien erzeugt, fällt es nach BEG in die EE-Klassen und erhält somit 5% mehr Förderung. Der Kreditnahmen bzw. die maximal förderfähige Investition steigt dabei auf 150.000 Euro.

Weitere 5 Prozent erhalten Sie, wenn die zur Sanierung durchgeführten Maßnahmen vorher von einem Energieberater in einem Sanierungsplan (iSFP-Bonus) empfohlen wurden.

Insgesamt kommen Sie nach BEG somit auf 75.000 Euro Förderung – also knapp 30.000 mehr als bisher!

Kleiner Tipp von uns: Wer eine Komplettsanierung plant, sollte möglichst warten, bis die BEG voll in Kraft getreten ist. So können Sie erheblich mehr Fördermittel erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html;jsessionid=1D4002564DCA3649A8545554B59710F2.2_cid390


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