Seit nun gut vier Jahren gilt die EU-Richtlinie zur CSR-Berichtspflicht, wonach Unternehmen des öffentlichen Interesses und mit über 500 Mitarbeitern über nichtfinanzielle Daten berichten müssen. Intention dessen ist, nichtfinanzielle Informationen auf die gleiche Wertigkeit zu heben wie finanzielle Daten sowie die Transparenz über ökologische, ökonomische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen.
Diese Regelung betraf in der Finanz- bzw. Immobilienbranche nur die Großunternehmen. Dies ändert sich nun mit der Offenlegungsverordnung, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist. Nun müssen Finanzmarktteilnehmer auf ihren Webseiten, in vorvertraglichen Informationen und in ihren Jahresberichten über Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen auf Produkt- und Unternehmensebene berichten und sich mit der Thematik intensiver auseinandersetzen.
Nachhaltigkeitsbericht, ja oder nein?
Die meisten Unternehmen aus der Finanz- bzw. Immobilienbranche setzen schon seit Jahren Nachhaltigkeitsmaßnahmen bzw. ESG-Maßnahmen um, aber kommunizieren ihre Hand-lungen und Ergebnisse kaum oder gar nicht. Wieso auch? Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts kann, je nach Standard, relativ aufwändig sein. Reicht es daher nicht aus, ausschließlich ESG-Maßnahmen umzusetzen und diese für sich sprechen zu lassen?
Die Antwort darauf ist einfach: Der Nachhaltigkeitsbericht ist unabdingbar, da dieser dafür sorgt, dass die Anstrengungen eines Unternehmens bezüglich Nachhaltigkeit nicht nach-lassen. Denn mit einem Nachhaltigkeitsbericht werden jährlich die Erfolge aber auch die Herausforderungen eines Unternehmens deutlich. Des Weiteren stellt der Bericht die Basis für die Nachhaltigkeitsmanager dar. Denn auf dessen Grundlage werden die Ziele, Maßnahmen und Projekte definiert aber auch überwacht, Leistungen gemessen und Veränderungen geschaffen. Darüber hinaus trägt die Berichterstattung maßgeblich zur Reputation des Unternehmens bei. Weiterhin ist aus den Entwicklungen der letzten Jahre deutlich zu erkennen, dass die bisherigen, ausschließlich profitorientierten betriebswirtschaftlichen Unternehmensphilosophien sich zunehmend schwer tun, erfolgreich zu bleiben. Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und sonstige Interessengruppen orientieren sich verstärkt an nachhaltig agierenden Unter¬nehmen und messen Unternehmen an ihren Nachhaltigkeits¬berichten.
Zu den weiteren Vorteilen zählen auch:
- Vertrauensstärkung der Investoren
- Steigerung der Kundenaufmerksamkeit
- Motivation und Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen
- Erleichtertes Recruiting
- Bessere Zusammenarbeit mit Behörden und der Nachbarschaft
- Orientierungshilfe für das eigene Management
Welche Themen gehören in den Nachhaltigkeitsbericht?
Um die Nachhaltigkeitsherausforderungen in Ihrem Unternehmen einordnen zu können, müssen Sie über Ihr Geschäftsmodell sowie Ihre Strategie bezüglich Nachhaltigkeits-perspektiven berichten. Das bedeutet, Sie müssen darstellen, inwieweit ESG-Aspekte Ihr unternehmerisches Handeln beeinflussen, welche Risiken für Sie bestehen, welche Chancen sich dabei aber auch für Sie ergeben und wie Sie sich auf zukünftige Herausforderungen einstellen. Darüber hinaus müssen Sie erläutern, wie ESG-Themen in Ihrer Unternehmens-struktur verankert sind. Zusätzlich sollten Sie noch offenlegen, zu welchen internationalen Standards Sie sich verpflichtet haben. Ein weiterer Aspekt des Reportings ist die Offenlegung der Managementansätze. Hier sollten Sie beschreiben, welche Auswirkungen Ihr unter-nehmerisches Handeln auf Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft hat und welche Maßnahmen Sie eingeleitet haben, um negative Auswirkungen zu verringern sowie positive Auswirkungen zu verstärken.
In sechs Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht
Wie erstellt man einen Nachhaltigkeitsbericht?
(1) Zunächst einmal müssen Sie die Ausgangslage Ihres Unternehmens in Bezug auf ESG-Aktivitäten feststellen. Sozusagen erheben Sie den Ist-Zustand. Im gleichen Zuge sollten Sie eine Wesentlichkeitsanalyse im Unternehmen durchführen, um ESG-Themen, die für Ihr Unternehmen sowie Ihre Stakeholder erheblich und relevant sind, zu identifizieren und zu priorisieren. Das Ergebnis definiert den Handlungsrahmen für Ihr Nachhaltigkeitsmanagement.
(2) Darauf aufbauend müssen Sie den Rahmen der Berichterstattung definieren und festgelegen. Als Orientierung können Sie einen national oder international anerkannten Reporting-Standard nutzen.
Die Standards im Bereich Reporting sind heutzutage vielfältig. Es gibt einerseits branchenunabhängige sowie branchenspezifische Standards. In Bezug auf ersteres ist der wohl international bekannteste Standard die Global Reporting Initiative (GRI). Auf nationaler Ebene ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) sehr geläufig. Beide Richtlinien geben verschiedene Prinzipien und Leistungsindikatoren für die Berichterstattung vor. Weiterhin ist das Rahmenwerk des International Integrated Reporting Council (IIRC) zu erwähnen. Bei diesem geht es um die Verbindung klassischer Geschäftsberichterstattung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Andererseits gibt es für den Immobiliensektor spezielle branchenspezifische Standards, um über Nachhaltigkeit zu berichten. Hier sind besonders die Public Real Estate Association (EPRA) und The European Association for Investors in Non-Listed Real Estate Vehicles (INREV) hervorzuheben. Beide Regelwerke konzentrieren sich eher auf das Berichten von Kennzahlen wie z. B. den Energie- und Wasserverbrauch, die Abfallentsorgung und die Treibhausgasemissionen. Dabei werden unter anderem die spezifischen Angaben zu den Ressourcenverbräuchen der letzten Jahre benötigt.
(3) Wenn der Ist-Stand aufgenommen und der Berichtsrahmen festgelegt wurde, müssen Sie mithilfe einer Stakeholderanalyse Ihre Interessensgruppen identifizieren, für welche Sie den Bericht vorrangig erstellen. Richten Sie den Nachhaltigkeitsbericht an deren Informationsinteressen aus. Konzentrieren Sie sich dabei auf das Wesentliche und berichten Sie lieber weniger aber dafür detailliert und verständlich.
(4) In einem weiteren Schritt müssen Sie messbare Kennzahlen festlegen, anhand derer Sie Ihre Daten erheben und analysieren können. Diese schaffen auch die Voraus-setzung, Ihre Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit von Jahr zu Jahr zu messen.
(5) Schließlich müssen Sie in dem Bericht konkrete sowie messbare ESG-bezogene Ziele setzen und Maßnahmen entwickeln, um die bestimmten Zielvorgaben zu erreichen.
(6) Schlussendlich muss der Nachhaltigkeitsbericht verfasst und gestaltet werden. Hier können Sie sich externe Partner zur Hilfe holen oder zumindest eine externe Prüfung durchführen lassen. Holen Sie sich aber unbedingt von den Lesern und Interessensgruppen Feedback über Ihren Nachhaltigkeitsbericht, um eventuelle Kritiken im nächsten Jahr mit einzubauen.
Gibt es weitere Tipps für einen erfolgreichen Nachhaltigkeitsbericht?
1. Achten Sie auf Authentizität sowie Transparenz bei Ihrem Bericht, um Negativpresse zu vermeiden
2. Kommunizieren Sie ausschließlich belegbare Aussagen, um eventuelle Greenwashing-Vorwürfe zu vermeiden
3. Stellen Sie Ihre Informationen so zusammen, dass die Stakeholder Veränderungen im zeitlichen Verlauf erkennen sowie mit anderen Unternehmen vergleichen können.
4. Achten Sie auf eine regelmäßige, sprich jährliche Berichterstattung sowie auf die Aktualität der Themen.
Falls Sie weitere Fragen oder eine Beratung für den Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Wir können Sie bei der Wahl des richtigen Standards bis zur Datenanalyse und dem Verfassen des Berichts beraten sowie unterstützen.
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