Management physischer Klimarisiken

Während viele Unternehmen bereits umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Klimawandels so weit wie möglich zu minimieren, gehört auch zur Wahrheit, dass der Klimawandel und seine Auswirkungen in naher und ferner Zukunft unausweichlich sein werden. Dies macht sich in weiten Teilen Deutschlands bereits durch eine Zunahme von Extremwetterereignissen wie der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021, zahlreichen heißen Sommern in den letzten Jahren oder dem Dauerregen und Hochwasser zu Beginn dieses Jahres bemerkbar. Unternehmen sollten sich deshalb so früh wie möglich mit Gefahren, die durch den Klimawandel und die einhergehende Zunahme an

Extremwetterereignissen beispielsweise an ihren Produktionsstandorten entstehen können, beschäftigen.

Physische Klimarisiken

Im Unternehmenskontext wird zwischen physischen Risiken, d. h. Risiken, die sich aus Klimagefahren ergeben, wie z. B. Schäden an Gebäuden durch Starkregen, und transitorischen Klimarisiken unterschieden. Transitorische Risiken ergeben sich aus der Klimapolitik und der schrittweisen Dekarbonisierung der Wirtschaft. Ein Beispiel für transitorische Risiken sind höhere Kosten infolge der Verschärfung des Emissionshandels.

Die durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die EU-Taxonomie eingeführten Berichtspflichten bedeuten, dass viele in der EU ansässige Unternehmen ihre physischen Klimarisiken angehen und systematisch verwalten müssen.

Das Umweltbundesamt hat im August 2023 einen Bericht über das Thema „physische Klimarisiken managen“ veröffentlicht, in dem beschrieben wird, wie sich Unternehmen auf  Klimarisiken wie extreme Wetterereignisse, Dürren oder den Anstieg des Meeresspiegels einstellen können.

Wir fassen für Sie die zentralen Punkte des Berichts zusammen und verschaffen Ihnen somit einen Überblick über die Frage, wie Sie und ihr Unternehmen sich bestmöglich auf Klimarisiken vorbereiten können.

Ermittlung von Klimarisiken anhand des geografischen Standorts

Je nach geografischem Standort müssen sich Unternehmen auf unterschiedliche klimabedingte Veränderungen einstellen. So wird laut Klimaszenarien an den Küsten Deutschlands mit einer Zunahme von Starkregenereignissen gerechnet, während in den trockensten Regionen Ostdeutschlands mit einer Zunahme von Starkregen und Hitze zu rechnen ist. Extreme Wetterereignisse sind vor allem im Osten und Südwesten Deutschlands zu erwarten, weshalb diese Regionen auch als “klimatische Hotspots” bezeichnet werden. Es ist wichtig, bei der Identifizierung von Risiken die Lage der Standorte zu berücksichtigen und Pläne für jeden Standort zu erstellen.

Durchführung einer Klimarisikoanalyse

Dieser Prozess kann dazu beitragen, Standorte und Systeme zu identifizieren, die gegenwärtig und in Zukunft Gefährdungen durch Klimagefahren für das Unternehmen bedeuten, sowie das Ausmaß zu erkennen, in dem jede dieser Gefahren in einem Worst- Case-Klimaszenario negative Auswirkungen auf den jeweiligen Standort haben könnte.

Das Umweltbundesamt skizziert sechs Schritte, die Unternehmen bei der Erstellung eines solchen Berichts befolgen sollten.

Die grundlegenden Schritte, die ein Unternehmen zur Durchführung einer Klimarisikoanalyseunternehmen kann, sind die folgenden:

1. Bestimmung der zu untersuchenden Objekte

  • Eine Klimarisikoanalyse muss für JEDEN Standort des Unternehmens durchgeführt werden.
  • Daher müssen die verschiedenen Standorte, gegebenenfalls einschließlich der Zulieferer und Lieferketten, ermittelt werden.

2. Bestimmung der Systemelemente

  • Die Standorte eines jeden Unternehmens bestehen aus entsprechenden Systemelementen wie Lagern oder Mitarbeitern, die in unterschiedlichem Maße von Klimarisiken betroffen sind. Diese Systemelemente müssen in einem ersten Schritt vor der Durchführung der Klimarisikoanalyse zusätzlich zu den Standorten des Unternehmens identifiziert werden.

3. Bestimmung des Zeithorizonts

  • Um Taxonomiekonformität zu erreichen, müssen Klimarisikoanalysen in der Regel sowohl für aktuelle (bis zu 10 Jahre) als auch für zukünftige (ab 10 Jahre) Klimagefahren durchgeführt werden.

4./5. Ermittlung von potenziell relevanten Klimagefahren und Zusammenstellung von

Informationen über Klimagefahren

  • Verschiedene Informationsquellen können genutzt werden, um Klimarisiken zu identifizieren, z. B. Daten des Deutschen Wetterdienstes, kommunale Klimarisikoanalysen von Städten oder spezifische Risikoberichte z.B. von Ministerien.

6. Identifizierung und Bewertung der physischen Klimarisiken

  • Nach dem Zusammentragen aller wichtigen Informationen wird ausgehend von einem Worst-Case-Szenario an Klimarisiken abgeschätzt, inwieweit ein negativer Einfluss auf die Standorte oder Systemelemente des Unternehmens entstehen können.
  • Für jedes Element müssen die entsprechenden Klimarisiken analysiert, der Zeithorizont festgelegt und Sensitivitäten sowie Interdependenzen zwischen den Systemelementen ermittelt werden.
  • Sowohl die Vorbereitung als auch die endgültige Erstellung eines Klimarisikoberichts ist ein partizipativer Prozess, an dem mehrere interne und externe Experten beteiligt sein müssen.

Eine detaillierte Beschreibung der Erstellung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes.

Festlegung von Anpassungsmaßnahmen

Wenn Ihre Klimarisikoanalyse Elemente des Unternehmens identifiziert, die erheblichen physischen Klimarisiken ausgesetzt sind, müssen technische und organisatorische Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die EU-Taxonomie verlangt zum Beispiel die Festlegung von Anpassungsmaßnahmen, um die wichtigsten physischen Klimarisiken deutlich zu reduzieren. Dabei ist zu beachten, dass der Anpassungsplan die Klimaresilienz anderer Akteure und Ökosysteme nicht beeinträchtigen darf und sich nicht negativ auf den Klimaschutz auswirken darf.

Festlegung von Anpassungsmaßnahmen

Der Vorstand und der Aufsichtsrat bzw. die Geschäftsführung müssen die Klimarisiken des Unternehmens angemessen überwachen. Dies kann dadurch geschehen, dass das Thema regelmäßig als Punkt auf der Risikomanagement-Agenda behandelt wird. Auch unterhalb der Führungsebene müssen die Verantwortlichkeiten explizit festgelegt werden. Standort- und Klimarisikoanalysen müssen regelmäßig überprüft werden, und klimabezogene Risiken müssen ab diesem Jahr auch extern gemäß der CSRD berichtet werden.

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