Mit dem Beginn des neuen Jahres beginnt auch ein neuer GRESB-Berichtszeitraum. EnviroSustain unterstützt seine Kunden nun schon seit einigen Jahren bei der Einreichung von ESG-Daten bei GRESB, und wir freuen uns, dass die Beteiligung weiter zunimmt. Das GRESB-Portal wird am 1. April geöffnet, aber es ist bereits jetzt an der Zeit, Ihr Team vorzubereiten und Daten zu sammeln.
Da die ESG-Berichterstattung in der breiten Öffentlichkeit an Bedeutung gewinnt, sind Änderungen erforderlich, um mit aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten. Die Fachkomitees im Bereich Immobilien und Infrastruktur sammeln Feedback und geben dem GRESB-Stiftungsrat Empfehlungen zu Änderungen.
In diesem Jahr umfassen die Änderungen des Real Estate Standards folgende Punkte:
- Berücksichtigung der Gültigkeit und des Alters von Gebäudezertifizierungen
- Einführung eines Scorings für die Festlegung von Net Zero-Zielen
- Separate Erfassung des Energieverbrauchs von E-Ladestationen
- Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden
- Einführung einer Benchmarking- und Scoring-Methode auf Länderebene, die bei unvollständiger Datenerfassung durch die Teilnehmer einen zusätzlichen Einblick in die Repräsentativität der Intensitätswerte für das Portfolio bietet
- Ermöglichung der Erfassung mehrerer Energieausweise für Wohnimmobilien
- Neben Risiken werden nun auch Möglichkeiten bewertet, die sich aus Klimarisiken ergeben.
1. Generelle 2024 Standard-Änderungen
Climate resilience and opportunities (RM5)
Bisher deckte RM5 lediglich klimabezogene Risiken ab und ging nicht auf klimabezogene Chancen ein (climate-related opportunities, CROs). CROs sind allerdings ein wichtiger Aspekt der TCFD (Task Force on Climate-Related Disclosures) und werden deshalb fortan mit in die Bewertung aufgenommen. Außerdem wurden die „Shared Socioeconomic Pathways“ (SSP) mit in die Liste der Optionen für physische- und Übergangsszenarien aufgenommen. RM5 wurde bisher nicht bewertet, hat aber ab diesem Jahr einen Score von
0.5.
Energieeffizienz-Scoring
Es wird daran gearbeitet, die Bewertung der Energieeffizienz zukünftig in das GRESB- Bewertungsmodell zu integrieren. Für 2024 wird dies keine Auswirkungen auf die Berichterstattung haben, soll aber im Laufe der Zeit kontinuierlich in die GRESB Bewertung mit einfließen.
Trennung zwischen betrieblichem und nichtbetrieblichem Energieverbrauch
Ein neues Dateneingabefeld auf Assetebene (über das GRESB-Portal) wird eingeführt mit dem Ziel, Arten des Energieverbrauchs, die nicht als betrieblich gelten getrennt in die Bewertung zu integrieren (damit gemeint sind vor allem E-Ladestationen). Die Änderung wird keine Auswirkung auf das Scoring haben, allerdings muss der Verbrauch von E-Ladestationen fortan separat vom betrieblichen Energieverbrauch im Assetportal unter Indikator EN1 eingetragen werden.
Gültigkeit von Gebäudezertifikaten
Die Gültigkeit einer neuen Zertifizierung richtete sich bisher nach dem Ausstellungsdatum der Zertifizierung. Zukünftig sollen sich die Indikatoren BC1.1, BC1.2 und DBC1.2 an dem tatsächlichen Leistungs- bzw. Bewertungszeitraum orientieren anstatt am Ausstellungsdatum der Zertifizierung. Die Änderung hat keine Auswirkungen auf das Scoring, allerdings können bei den Indikatoren BC1.1, BC1.2 und DBC1.2 nun Gebäudezertifizierungen, die nach dem Ende des Berichtsjahres vergeben werden, eingereicht werden, wenn:
- sie sich auf einen Leistungszeitraum beziehen, der vor oder gleich dem GRESB-Berichtsjahr liegt.
- die Einreichung des Teilnehmers zur Zertifizierung vor dem Ende des GRESB-Berichtsjahres erfolgte.
- das eigentliche Zertifikat beim Teilnehmer vor Ablauf der offiziellen GRESB-Einreichungsfrist eingereicht wurde (1. Juli)
Alter und Ablaufjahr von Gebäudezertifizierungen
Gebäudezertifizierungen gewinnen an Relevanz und sollen stärker in den GRESB-Standard integriert werden. Fortan soll das Ablaufjahr für die Festlegung der Gültigkeit der Indikatoren BC1.1: Building certifications at the time of design/construction und BC1.2 Operational
building certifications der drei Arten von Gebäudezertifizierung: Design/Construction (BC1.1), Operational (BC1.2) and Interior (BC1.1) mit aufgenommen werden. Die bisher in den Indikatoren BC1.1 und BC1.2 bewerteten Metriken werden nun mit einem “Zeitfaktor” multipliziert, um das Alter der Gebäudezertifizierungen zu berücksichtigen. Für alle Gebäudezertifizierungen, die nach dem GRESB Standard gemeldet werden, sind die Teilnehmer nun verpflichtet, ihr entsprechendes Gebäudezertifizierungsjahr in den
Indikatoren BC1.1 und BC1.2 zu melden (über das GRESB-Assetportal), was anschließend im GRESB-Bewertungsmodell berücksichtigt wird.
2. Taktische Änderungen bei GRESB 2024
ESG Objectives (LE2)
Die Option „General sustainability“ wird aus der Liste der bestehenden ESG-Ziele in Indikator LE2 entfernt. General sustainability wird außerdem als Option aus der allgemeinen Unternehmensstrategie entfernt. Die Gewichtung der wegfallenden Option wird auf die
verbleibende Liste der ESG-Ziele verteilt; die Gesamtgewichtung des Indikators LE2 bleibt unverändert. Die Teilnehmer sind nicht mehr verpflichtet, über allgemeine Nachhaltigkeitsziele und die Integration von ESG-Zielen in die allgemeine Unternehmensstrategie zu berichten.
ESG, climate-related and/or DEI senior decision maker (LE5)
Die Option “Fonds-/Portfoliomanager” wird aus der Liste der leitenden Funktionen bei Indikator LE5 entfernt. Der Standard belohnt Teilnehmer nicht mehr für die Angabe von Fonds-/Portfoliomanagern als leitende Entscheidungsträger des Unternehmens. Das Gesamtgewicht des Scorings des Indikators LE5 bleibt unverändert. Fonds- und Portfoliomanager können fortan nicht mehr im Indikator LE5 angegeben werden.
Personnel ESG performance targets (LE6)
ESG-Ziele mit nicht-finanziellen Folgen werden aus dem Indikator LE6 entfernt. Insgesamt bleibt die Gewichtung des Indikators unverändert; über nicht-finanzielle Auswirkungen muss nicht mehr berichtet werden.
ESG Reporting (RP1)
Die Option “ESG als Teil der Berichterstattung des Unternehmens an Investoren” wird aus dem Indikator RP1 entfernt. Die Gesamtgewichtung des Indikators RP1 bleibt unverändert. Die Teilnehmer sind nicht mehr verpflichtet, über diese Option zu berichten oder einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
ESG Incident monitoring (RP2.1)
Der Indikator RP2.1 Überwachung von ESG-Vorfällen wird mit einer Gewichtung versehen, um Anreize für Unternehmen zu schaffen, ein Verfahren zur Überwachung potenziellen Fehlverhaltens und zur Kommunikation von Risiken an Stakeholder zu kommunizieren.
Darüber hinaus wird der Verweis auf ESG-Fehlverhalten als eine Art von Fehlverhalten gestrichen, mit der Begründung, dass jedes Fehlverhalten einen ESG-Bezug haben kann. Für den Indikator RP2.1 wird eine Gewichtung von 0,25 Punkten eingeführt, die sich nach der der Relevanz der Stakeholder-Typen richtet. Fortan werden Verfahren zur Überwachung von Kontroversen, Fehlverhalten etc. und Kommunikation an Stakeholder belohnt.
Environmental Management System (RM1)
Die Punktevergabe für den Indikator RM1 wurde überarbeitet, um Umweltmanagementsysteme (UMS), die an eine Norm angepasst oder zertifiziert sind, besser zu berücksichtigen. Die Teilnehmer profitieren nicht mehr von einem UMS, das weder an einer Norm ausgerichtet noch zertifiziert ist. Darüber hinaus wird die Gewichtung des Indikators RM1 um 0,25 Punkte reduziert, auf nun 1,25 Punkte. Es gibt keine
Auswirkungen auf die Berichterstattung.
Net Zero Targets
Indikator T1.2 erhält einen Punkt von Indikator T1.1 (welcher von 2 auf einen Punkt herabgestuft wird). Die Teilnehmer werden nun für den Nachweis eines Net Zero-Ziels in Indikator T1.2 belohnt. Die volle Punktzahl für diesen Indikator wird unabhängig von den Merkmalen erreicht, die dem Net Zero-Ziel zugrunde liegen. Es gibt keine Auswirkungen auf die Berichterstattung.
Umgliederung von Immobilien-Subtypen
Der Immobilienteiltyp “Medical Office” wird nun vom Büro- in den Gesundheitssektor umklassifiziert, Sektor in Anhang 3a – Klassifizierung der Immobilientypen. Die Definition von “Medical Office” wird nun erweitert auf Gebäude, die für die Diagnose und Behandlung von ambulanter, medizinischer, zahnmedizinischer oder psychiatrischer Behandlung dienen. Es gibt nur Auswirkungen auf das Scoring, wenn Benchmarking, Scoring und bewertete Metriken auf der Ebene des Immobilien-Subtyps auf einer höheren Ebene (z. B. auf der Ebene des Immobilientyps oder Sektors), – durch unzureichende Anzahl an Beobachtungen – auftauchen. Es gibt keine Auswirkungen auf die Berichterstattung. Medical Offices müssen nun unter dem Gesundheitssektor gemeldet werden.
3 . Änderungen für 2025
Employee safety indicators
Ab 2025 gilt folgende Änderung: Bisher mussten nicht alle Optionen unter Indikator SE4 angegeben werden, um die Gesamtpunktzahl zu erhalten. Das ändert sich ab 2025: Um die volle Punktzahl zu erreichen, müssen alle vier Optionen angegeben werden. Die Gewichtung der Punkte wird für jede Option von ½ auf ¼ reduziert. Die Gesamtpunktzahl bleibt unverändert.
4. Weitere Änderungen
Erleichterung neuer Berichtsszenarien für große Wohnungsportfolios
Erweiterung des Dateneingabefelds auf Assetebene (über das GRESB-Assetportal), was ermöglicht, mehrere Energiekennzahlen pro Asset zu melden, zusammen mit der Anpassung des Aggregationsmodells (Asset zu Portfolio), um diesen neuen Szenarien Rechnung zu
tragen. Darüber hinaus wurden die Leitlinien für die Berichterstattung (GRESB Asset Spreadsheet) für Energieratings, Gebäudezertifikate und Baujahr präzisiert. Es gibt keine Auswirkung auf die Bewertung.
Einführung des Landes in die Benchmarking-Methodik
Das Land als geografischer Faktor wird für die folgenden Metriken aufgenommen, die derzeit verglichen und bewertet werden. Dazu gehören:
- Datenabdeckung (unter der Kontrolle von Mietern und Vermietern) für Energie, Treibhausgase, Wasser und Abfall
- Vergleichbare Änderungen (unter der Kontrolle von Mietern und Vermietern) für Energie, Treibhausgase und Wasser
- Erneuerbare Energie
- Recyceltes Wasser
- Gebäudezertifizierungen
- Energie-Ratings
GRESB-Teilnehmer profitieren von einem detaillierteren Leistungsvergleich und Bewertungen, die jetzt auf Länderebene vergeben werden. Die Teilnehmer sind nun verpflichtet, den %GAV pro Immobilienunterart auf Länderebene, durch eine neue Tabelle,
die die bisherigen Indikatoren R1.1 The entity’s standing investments portfolio during the reporting year und R1.2 Countries/states included in the entity’s standing investments portfolio verbindet, anzugeben. Dasselbe gilt für die Indikatoren DR1.1 Composition of the entity’s development projects portfolio during the reporting year und DR1.2 Countries/states included in the entity’s development projects portfolio, welche Assets in der Entwicklung abdecken.
Repräsentativität von Intensitätswerten
Um Portfoliorepräsentativität von Intensitätswerten im GRESB-Output zu erhöhen, wurde der Schwellenwert für die Datenabdeckung auf > 50% Datenabdeckung geändert. Als solcher wird ein separater Intensitätswert zum GRESB-Output hinzugefügt, zusätzlich zu den zuvor berechneten Intensitäten in den Abschnitten Energie, Treibhausgase, Wasser und Abfall. Die Änderung hat keine Auswirkung auf die Bewertung und Berichterstattung.
Angesichts der vielen Änderungen des GRESB-Standards in diesem Jahr, ist es wichtig, sich rechtzeitig vorzubereiten und die entsprechenden Daten parat zu haben. ES hilft ihnen bei der Ausfüllung des GRESB-Fragebogens und unterstützt sie während des gesamten Prozesses. In Kontakt kommen.